Seit Jahren liegt die durchschnittliche Quote von Partnerinnen in großen Kanzleien in Deutschland unter 10%. Wollen die Kanzleien daran etwas ändern? Wohl eher nicht, wie ein Blick auf die Entwicklung in den Kanzleien zeigt, die laut juve-Kanzlei-hand­buch die Top-50-Kanzleien in Deutschland sind.

Schaut man sich an, in welchem Umfang diese Kanzleien im Jahr 2015 Rechtsan-wältin­nen zu Equity-Partnerinnen gemacht bzw. Quereinsteigerinnen als Equity-Partnerinnen aufgenommen haben, so zeigen sich ernüchternde Ergebnisse.

24 dieser Kanzleien, also knapp die Hälfte, hat im Jahr 2015 in Deutschland zwar Part­ner, aber keine einzige Partnerin in ihre Reihen aufgenommen. In diesen Kanz­leien hat sich der Partnerinnenanteil damit im Vergleich zu den Vorjahren verrin­gert. Dazu kommen 8 Kanzleien, die in Deutschland im Jahr 2015 weder Partner noch Partnerinnen aufgenommen haben. In diesen Kanzleien herrscht hinsichtlich der Partnerinnenentwicklung Stillstand.

5 Kanzleien (CMS Hasche Sigle, Friedrich Graf von Westphalen, Gleiss Lutz, Heuking Kühn und Noerr) haben zumindest einen Partnerinnen-Anteil von bis zu 25% in ihren Neuernennungen bzw. Zugängen und weitere 4 Kanzleien (Baker & McKenzie, Hogan Lovells, Oppenhoff & Partner, SZA Schilling Zutt Anschütz) haben einen weibli­chen Anteil von immerhin bis zu 50%. In diesen insgesamt 9 Kanzleien gibt es also zumindest eine gewisse Bewegung.

Eine einzige Kanzlei, nämlich Linklaters, hat 2015 in den Partner-Ernennungen einen Frauenanteil von über 50% erreicht. Spitzenreiter im letzten Jahr war Hengeler Mueller mit einer Quote von tatsächlich 100%. Hier waren beide Neuzu­gänge in die Partnerschaft Frauen.

Insgesamt haben es 2015 also nur zwei Kanzleien geschafft, mehr Partnerinnen als Partner in ihre Reihen aufzunehmen. Ein solches Zahlenverhältnis wäre aber nötig, um den Anteil der Partnerinnen langsam an den Anteil der Partner anzunähern.

Angesichts der hier aufgezeigten Zahlen sind Deutschlands Kanzleien weit entfernt von einer dynamischen Entwicklung. Während die Büros im Ausland, was die Anzahl der Partnerinnen angeht, deutlich voran gehen, bewegt sich in Deutschland überwiegend nichts, bzw. es ist sogar eine rückläufige Tendenz festzustellen.

Damit  vergeben die Kanzleien großes wirtschaftliches Potential. Längst ist durch Studien belegt, dass geschlechtergemischte Organisationen innovativer und wirtschaft­lich erfolgreicher sind.

 

Darüber hinaus koppeln sich die Kanzleien mit ihrer männlichen Monokultur zuneh­mend von den Wünschen und Anforderungen ihrer Mandanten ab. Wie eine Studie der Agentur für Genderkonzepte gezeigt hat, ist es 81% der befragten Unterneh­mensjuristinnen und 56% der Unternehmensjuristen wichtig, dass die von ihnen mandatierten Kanzleien eine Geschlechterdurchmischung in der Partner­schaft aufweist. Gender Diversity als Mandatierungskriterium ist im Ausland schon verankert und wird auch in Deutschland in absehbarer Zeit etabliert sein.

 

So ist es nicht schwer vorauszusehen, dass der Unwillen der Kanzleien, jenseits der theoretischen Versprechungen auf ihren Internetseiten tatsächlich etwas an der Geschlechterverteilung in ihrer Partnerschaft zu ändern, sich als Bumerang erwei­sen wird.